Aufgaben, Zuständigkeit
Zum Geschäftsbereich des Staatsministeriums des Innern gehören unter anderem:
- das allgemeine Beamtenrecht (ohne Besoldungs- und Versorgungsrecht), Personalvertretungsrecht, Disziplinarrecht, Ausbildung und Fortbildung;
- Statistik
- Staatsgebiet und Landeseinteilung, Wahlen und Abstimmungen;
- allgemeines Verwaltungsrecht;
- Normprüfungsausschuss (in Zusammenarbeit mit dem Staatsministerium der Justiz und der Staatskanzlei);
- Kommunalwesen einschließlich Besoldung, soweit nicht für diese das Staatsministerium der Finanzen zuständig ist, örtliche Verbrauchs- und Aufwandsteuern und die Realsteuern, soweit die Verwaltung den Gemeinden übertragen ist; Kommunales E-Government;
- Staatsangehörigkeit, Personenstandswesen, Melde-, Pass- und Personalausweiswesen;
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung;
- Katastrophenschutz;
- Angelegenheiten der Streitkräfte, soweit nicht das Staatsministerium der Finanzen zuständig ist, Koordinierung der zivilen Verteidigung, Wehrangelegenheiten, zivil-militärische Zusammenarbeit, Zivildienst;
- Feuerwehrwesen, Brandschutz, Schornsteinfegerwesen;
- Rettungsdienst;
- Datenschutz;
- Vermessungswesen, Geobasisinformationen, Geodateninfrastruktur, soweit nicht die Staatskanzlei zuständig ist;
- Denkmalschutz und Denkmalpflege einschließlich das Landesamt für Denkmalpflege;
- Angelegenheiten und Recht der Ausländer, kulturelle Angelegenheiten nach § 96 BVFG;
- Verfassungsschutz;
- Archivwesen;
- Stiftungsrecht, Stiftungsaufsicht;
- Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen einschließlich Bauaufsicht, Wohngeld, Ingenieurgesetz, Architektenrecht einschließlich Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), Rechtsaufsicht über die Ingenieur- und Architektenkammer;
- Landesentwicklung, Raumordnung, Landes- und Regionalplanung, Raumbeobachtung, grenzüberschreitende, europäische territoriale Zusammenarbeit/INTERREG III B;
- offene Vermögensfragen;
