Ausländerangelegenheiten und Staatsangehörigkeit

Das SMI ist zuständig für Fragen des Aufenthaltes von Ausländern im Freistaat. Ein Schwerpunkt sind alle Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit der Aufnahme, dem Aufenthalt und der Unterbringung von Asylbewerbern sowie sonstigen ausländischen Flüchtlingen stehen. Daneben gehören zu seinen Aufgaben grundsätzliche Fragen zur Auslegung des Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes, die Bearbeitung von Petitionen und parlamentarischen Anfragen, die Erstellung von Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften sowie die Aufsicht über die ihm unterstellten Behörden.
Darüber hinaus wurde beim SMI die Sächsische Härtefallkommission eingerichtet. Nach § 23a des Aufenthaltsgesetzes darf die oberste Landesbehörde anordnen, dass einem Ausländer, der vollziehbar ausreisepflichtig ist, abweichend von den in diesem Gesetz festgelegten Erteilungs- und Verlängerungsvoraussetzungen für einen Aufenthaltstitel eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird, wenn eine von der Landesregierung durch Rechtsverordnung eingerichtete Härtefallkommission darum ersucht. Die Entscheidung der Härtefallkommission setzt voraus, dass nach den Feststellungen der Härtefallkommission dringende humanitäre oder persönliche Gründe die weitere Anwesenheit des Ausländers im Bundesgebiet rechtfertigen. Das SMI entscheidet über das Ersuchen der Härtefallkommission im eigenen Ermessen.
Der Vorsitzende der Sächsischen Härtefallkommission ist der Sächsische Ausländerbeauftragte Herr Dr. Martin Gillo.
Mehr dazu:
Für weitere Informationen, insbesondere zur Ausgestaltung des Härtefallverfahrens, siehe:
Dokumente
Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
Asylverfahrensgesetz (AsylVfG)
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Sächsisches Flüchtlingsaufnahmegesetz (SächsFlüAG)
Sächsische Härtefallkommissionsverordnung (SächsHFKVO)
