Innere Sicherheit

Der Zuständigkeitsbereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern ist besonders breit gefächert.Die Gewährleistung der Inneren Sicherheit zählt zu den wichtigsten Aufgaben des Innenministeriums. Es ist zum einen oberste Führungsstelle für den Polizeivollzugsdienst. Diese Funktion wird vom Landespolizeipräsidium in der Abteilung 3 des Innenministeriums wahrgenommen. Seine Aufgaben sind insbesondere die Erarbeitung von Rechtsvorschriften, die Entwicklung von Konzepten zur Kriminalitätsbekämpfung und -verhütung, zur Führung und zum Einsatz sowie zur Aus- und Fortbildung. Zum anderen ist es oberste Landespolizeibehörde beispielsweise in den Bereichen Versammlungsrecht, Vereinsrecht, Waffenrecht und Katastrophenschutz. Auch Brandschutz, Rettungsdienst, zivile Verteidigung und Wehrangelegenheiten werden vom Zuständigkeitsbereich der Abteilung 3 umfasst.
Weitere Informationen:
