Geschichte
»Beharrlich hielt die Sächsische Regierung an ihrer seit alters geübten Praxis fest. Des Landtags Dasein war ein stilles, von der Öffentlichkeit kaum bemerktes.«
(Reinhard Paul, »Sächsische Unruhen des Jahres 1830/1831 - 1916«)
So muss man sich die Regierung Sachsens bis 1830 vorstellen:
Oberste Behörden der Landesverwaltung waren u.a. das Geheime Kabinett, der Geheime Rat und das Geheime Finanzkollegium. Rechtsstaatliche Grundsätze, so wie wir sie heute kennen, gab es in der Verwaltung nicht. Höhere Verwaltungsposten wurden regelmäßig, d.h. unabhängig von der Leistung, an Adlige vergeben; Bürgerliche hatten häufig das Nachsehen.
Mit der Staatsreform von 1831/32 begann auch in Sachsen das Zeitalter der konstitutionellen Monarchie. Am 4. September 1831 erhielt das Königreich Sachsen erstmals eine Verfassung. Die Geschichte des Sächsischen Innenministeriums beginnt. Auf Grundlage von § 41 der Verfassung und der »Verordnung über die Einrichtung der Ministerial-Departements und die darauf Bezug habenden provisorischen Vorkehrungen betreffend vom 7. November 1831« wurden das Geheime Kabinett und der Geheime Rat aufgelöst und sechs Ressortministerien mit klar voneinander abgegrenzten Aufgabengebieten geschaffen. Es entstanden Ministerien für Justiz, Finanzen, Inneres, Krieg, Kultus, öffentlichen Unterricht sowie auswärtige Angelegenheiten. Sie nahmen am 1. Dezember 1831 ihre Tätigkeit auf. Erster Minister des Königlichen Staatsministeriums des Innern wurde Bernhard August von Lindenau, der maßgeblich an der Umgestaltung des Staates mitwirkte und von 1831 bis 1834 dieses Amt ausübte. »Gleiche Rechte, gleiche Pflichten ..., das möge das Losungswort sein. Zu den Staatsämtern solle jeder nach seiner Tüchtigkeit zugelassen werden.«
Obwohl die neue Staatsordnung die Gleichberechtigung von Adel und Bürgertum vorsah, wurden auch nach 1831 Adlige bei der Vergabe der höchsten Staatsämter bevorzugt. So wurden beispielsweise bis 1918 für das Amt des Innenministers überwiegend Adlige berufen.
Zwischen 1831 und 1933 haben in Sachsen insgesamt 26 Innenminister gedient, davon waren 3 Minister länger als 10 Jahre in ihrem Amt. Hermann von Nostitz-Wallwitz (1866 - 1891) schaffte es sogar 25 Jahre im Amt zu bleiben.
