Fortschreibung der deutschen Tentativliste

Verfahren zur Auswahl der sächsischen Vorschläge
1. Ermittlung von Welterbeprojekten
2. Einreichung der Bewerbungsunterlagen
3. Prüfung der Bewerbungsunterlagen durch Expertenkommission
4. Abschließende Kabinettsentscheidung
Verfahren zur Auswahl der sächsischen Vorschläge
Im Rahmen des UNESCO-Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt (UNESCO-Welterbekonvention), dem die Bundesrepublik Deutschland am 3. August 1976 beigetreten ist, wird bei der UNESCO die „Liste des Kultur- und Naturerbes der Welt“ (Welterbeliste) geführt. Das von der UNESCO eingerichtete zwischenstaatliche Welterbekomitee entscheidet jährlich, welche Stätten neu in die Welterbeliste aufgenommen werden.
Grundlage für die Entscheidung des Welterbekomitees ist die Identifizierung potentieller Welterbestätten. Hierzu dienen Vorschlagslisten (sog. Tentativlisten), die von den Vertragsstaaten erstellt werden. Voraussetzung für die Anmeldung (Nominierung) einer Stätte zur Aufnahme in die Welterbeliste ist, dass sie mindestens ein Jahr vor ihrer Nominierung auf die Tentativliste des betreffenden Mitgliedstaates gesetzt wurde.
Die derzeitige deutsche Tentaivliste endet voraussichtlich im Jahr 2016. Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat deshalb die Fortschreibung der Tentativliste beschlossen. Dabei wurde festgelegt, dass jedes Bundesland im Herbst 2012 der KMK zwei Vorschläge vorlegen kann. In Ausnahmefällen können mehr als zwei Vorschläge gemacht werden, wenn es sich bei einem oder beiden Vorschlägen um Stätten aus unterrepräsentierten Kategorien handelt (siehe hierzu unter 1.). Der Kulturausschuss der KMK ist beauftragt, die vorgelegten Vorschläge von einer Expertengruppe evaluieren zu lassen und das Ergebnis der KMK zur Beschlussfassung vorzulegen. Im Rahmen dieser Beschlussfassung zur Tentativliste wird auch über die Reihenfolge der Nominierungen entschieden.
Mit der o. g. Beschlusslage in der KMK besteht auch für den Freistaat Sachsen die zeitliche Vorgabe, bis Herbst 2012 aus den potentiellen sächsischen Welterbekandidaten die beiden auszuwählen, der der KMK zur Aufnahme in die Tentativliste vorgeschlagen werden.
Hierzu hat das Sächsische Staatsministerium des Innern (SMI) ein transparentes und objektives Verfahren, in dem das Kabinett abschließend entscheidet, erarbeitet.
Die sächsische Staatsregierung hat am 20. September 2011 das vom SMI vorgeschlagene Verfahren zur Auswahl geeigneter sächsischer Welterbeprojekte im Rahmen der Fortschreibung der deutschen Tentativliste gebilligt und das SMI mit der Durchführung des Auswahlverfahrens beauftragt.
Das Auswahlverfahren sieht mehrere Schritte vor.
1. Ermittlung von Welterbeprojekten
Im ersten Verfahrensschritt werden die Fachbehörden im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit gebeten, geeignete Weltkultur- und Weltnaturerbestätten zu ermitteln und fachlich zu bewerten.
Dem SMI liegen bereits folgende Interessensbekundungen vor:
Weltkulturerbe:
- „Leipziger Notenspur“
- Görlitzer Altstadt und gründerzeitliche Innenstadt
- Umgebindeland (als Kulturlandschaft)
- Schlosskapelle Schloss Hartenfels/Torgau
- Meißen: Albrechtsburg und Dom mit dem Alleinstellungsmerkmal „Meissener Porzellan“
- Gartenstadt Hellerau
Weltnaturerbe:
- Sächsisch-Böhmische Schweiz
- Versteinerter Wald Chemnitz
Weitere Vorhabensträger, die die Anmeldung einer Kultur- oder Naturerbestätte in UNESCO-Welterbeliste beabsichtigen, und bisher noch kein Interesse an einer Bewerbung bekundet haben, wird ab sofort die Möglichkeit geboten, sich bis zum 7. Oktober 2011 an eine der folgenden Fachbehörden formlos zu wenden:
Interessenten, die die Anmeldung einer Kulturlandschaft oder von Baudenkmalen beabsichtigen, wenden sich bitte an das
Landesamt für Denkmalpflege (LfD)
Schlossplatz 1
01067 Dresden
Tel.: 0351/48430499
E-Mail: Post@lfd.smi.sachsen.de
Internetadresse: http://www.denkmalpflege.sachsen.de/
oder, soweit es sich um archäologische Stätten handelt, an das
Landesamt für Archäologie (LfA)
Zur Wetterwarte 7
01109 Dresden
Tel.: 0351/8926199
E-Mail: info@archsax.smwk.sachsen.de
Internetadresse: http://www.archaeologie.sachsen.de/
Interessenten, die die Anmeldung einer Naturerbestätte beabsichtigen wenden sich bitte an das
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt- und Landwirtschaft (SMUL)
Referat 21
Archivstraße 1
01097 Dresden
Ansprechpartner: Herr Vorläufer, Tel.: 0351/564-2212
E-Mail: Peter.Vorlaeufer@smul.sachsen.de
Alle Interessensbekundungen, die bis zum 7. Oktober 2011 vorliegen (Hinweis: die bereits bekannten o. g. Interessenten werden ohne weitere Kontaktaufnahme berücksichtigt), werden einer summarischen fachlichen Einschätzung durch die jeweils zuständigen vorgenannten Fachbehörden unterzogen (fachliche Vorabprüfung). In diesem Zusammenhang wird auf die zentralen Aufnahmekriterien der UNESCO (nähere Ausführungen unter 2.) hingewiesen:
- Außergewöhnlicher universeller Wert („Outstanding Universal Value“ (OUV)) der Stätte oder des Projektes
- Echtheit und/oder Unversehrtheit
- Vergleich mit anderen Stätten auf nationaler und internationaler Ebene
- Zuordnung zu einer über- oder unterrepräsentierten Kategorie (siehe den sog. GAP-Report von ICOMOS (International Council on Monuments and Sites) auf der Internetseite http://www.international.icomos.org/world_heritage/gaps.pdf )
Für das weitere Verfahren werden daher nur solche Interessensbekundungen berücksichtigt, bei denen die Vorabprüfung nicht zu dem Ergebnis kommt, dass unter Berücksichtigung der o. g. Aufnahmekriterien der UNESCO die jeweilige Stätte offensichtlich kein Welterbepotential besitzt.
2. Einreichung der Bewerbungsunterlagen
Soweit die Interessensbekundungen von den Fachbehörden ein positives Votum erhalten, wird das SMI im zweiten Verfahrensschritt die betroffenen Vorhabensträger, die für das jeweilige Welterbeprojekt verantwortlich sind, bitten, ab 24. Oktober 2011 ihre Antragsunterlagen vorzulegen. In Anlehnung an den o. g. Beschluss der KMK zur Fortschreibung der Tentativliste, der sich auf das sog. „Tentative List Submission Format“ der UNESCO (Download unter: http://whc.unesco.org/archive/opguide08-en.pdf#annex2 ) bezieht, müssen die Bewerbungen unter Verwendung des vorgenannten Formulars folgende Angaben in deutscher Sprache enthalten:
- Bezeichnung, Beschreibung und geografische Lage der Stätte („Discription“),
- Begründung des außergewöhnlichen universellen Wertes („Justification of Outstanding Universal Value“ (OUV)) (Paragrafen 49 ff. und 155 der Richtlinien zur Durchführung der Welterbekonvention („Operational Guidelines“); kurz: Richtlinien) unter Beachtung der Kriterien für die Beurteilung des außergewöhnlichen universellen Wertes („Criteria met“) (Paragrafen 77 f. der Richtlinien),
- Ausführungen zur Unversehrtheit und/oder Echtheit der Stätten („Statements of authenticity and/or integrity“) (Paragrafen 79 ff. der Richtlinien),
- Eine vergleichende Analyse der Stätte in Bezug auf ähnliche Stätten auf nationaler und internationaler Ebene, unabhängig davon, ob sie in die Liste des Erbes der Welt eingetragen sind. In der vergleichenden Analyse ist die Bedeutung der Stätte in ihrem nationalen und internationalen Kontext zu erläutern („Comparison with other similar properties“) (Paragraf 132, Nr. 3 der Richtlinien).
Die Richtlinien sind in deutscher Fassung im Welterbe-Manual der deutschen UNESCO-Kommission abgedruckt, dass unter http://www.unesco.de/fileadmin/medien/Dokumente/Bibliothek/Welterbe-Manual_DUK_2009/Welterbe-Manual_2__Aufl_volltext.pdfheruntergeladen werden kann. Die englische Fassung der Richtlinien steht unter http://whc.unesco.org/archive/opguide08-en.pdf zum Download zur Verfügung. Weitere Sprachen stehen unter http://whc.unesco.org/en/guidelines zur Auswahl.
Im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren ist weiterhin besonders zu beachten, dass sich aus der UNESCO-Welterbekonvention für die Mitgliedstaaten Verpflichtungen ergeben, deren innerstaatliche Umsetzung grundsätzlich die Vorhabensträger, insbesondere finanziell und hinsichtlich der wirtschaftlichen Entwicklung der betroffenen Region/Stadt, trifft. Hierzu gehören der Schutz und die Verwaltung der Welterbestätte (Paragrafen 98 ff. und Anlage 5 der Richtlinien), die reaktive Überwachung des Erhaltungszustandes der Welterbestätte (Paragrafen 169 ff. der Richtlinien), die regelmäßige Berichterstattung gegenüber der UNESCO (Paragrafen 199 ff. der Richtlinien) sowie Maßnahmen im Rahmen der vorbeugenden Überwachung (Paragraf 30).
Im Vorschlag des Vorhabensträgers sind deshalb gesondert vom „Tentive List Submission Format“ formlos weitere Angaben zu den folgenden Punkten erforderlich:
- Benennung des verantwortlichen Vorhabensträgers,
- Nachweis der gesicherten Finanzierung der Antragstellung und der sich aus einem Welterbetitel ergebenden Verpflichtungen,
- Darstellung zu erwartender Auswirkungen des Welterbetitels auf die wirtschaftliche Entwicklung der betroffenen Region.
Die Ausführungen zu allen vorgenannten Punkten sollten knapp und prägnant dargestellt werden. Die vollständigen Antragsunterlagen müssen spätestens am 31. Januar 2012 (Ausschlussfrist) dem SMI vorliegen.
3. Prüfung der Bewerbungsunterlagen durch Expertenkommission
Die rechtzeitig eingegangenen vollständigen Unterlagen werden im dritten Verfahrensschritt ab 1. Februar 2012 einer Expertenkommission, die sich aus Vertretern des SMI, des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit (SMWA), des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (SMWK), des SMUL, des LfD, des LfA, des International Council on Monuments and Sites (ICOMOS), des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) als Vertreter in der International Union for Conservation and Natural Resources (IUCN), der Deutschen Stiftung Denkmalschutz (DSD), sowie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und der Vereinigung der Sächsischen Wirtschaft e. V. (VSW) zusammensetzt, zur Prüfung vorgelegt. Die Expertenkommission unter Vorsitz des SMI wird anhand der o. g. Anmeldekriterien die vorgelegten Vorschläge auf ihre jeweiligen Erfolgsaussichten bei einer Antragstellung prüfen und bewerten. Im Ergebnis ihrer Prüfung stellt sie in einer Rangfolge fest, welche Stätten die o. g. Voraussetzungen zur Aufnahme in die Tentativliste am besten erfüllen. Die Expertenkommission wird ihre Prüfung im Mai 2012 abschließen.
4. Abschließende Kabinettsentscheidung
Im vierten und letzten Schritt wird das SMI im Juni/Juli 2012 dem Kabinett über das Prüfergebnis der Expertenkommission berichten. Das Kabinett wird dann abschließend entscheiden, ob und welche Stätten der KMK im Herbst 2012 zur Aufnahme in die deutsche Tentativliste vorgeschlagen werden.
Ansprechpartner für das Auswahlverfahren:
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Referat 51, Denkmalschutz und Denkmalpflege
Wilhelm-Buck-Str. 4
01067 Dresden
denkmalpflege@smi.sachsen.de
Frau Referatsleiterin Eichhorn; Tel.: 0351/564-3510
Herr Löchner; Tel.: 0351/564-3515
