Verwaltungsreform Sachsen

Der Freistaat Sachsen befindet sich genau wie alle anderen Bundesländer inmitten von Veränderungen. Um sich diesen Herausforderungen auf allen Verwaltungsebenen zu stellen, hat der Sächsische Landtag eine Verwaltungsreform, bestehend aus einer Funktionalreform und einer Kreisgebietsneugliederung, verabschiedet. Diese ist die größte Änderung in der sächsischen Verwaltungslandschaft seit 1990.
Weitere Maßnahmen der Verwaltungsreform treten am 1. Januar 2009 in Kraft
Zu Beginn des Jahres 2009 werden weitere Reformmaßnahmen wirksam:
Im Bereich der Denkmalförderung werden die unteren Denkmalschutzbehörden - die Landkreise, die Kreisfreien Städte und bestimmte kreisangehörige Gemeinden -Bewilligungsbehörden. Die finanzielle Unterstützung gewähren künftig bei auswärtiger Unterbringung von Schülern die Landkreise und Kreisfreien Städte.
Darüber hinaus gehen die Kreisaufgaben der Städte Görlitz, Hoyerswerda, Plauen und Zwickau, für die sie bis zum Zeitpunkt ihrer Einkreisung zuständig waren, zum 1. Januar 2009 auf die betroffenen Landkreise über. Dies gilt auch für die Mitgliedschaft in Zweckverbänden und für Zweckvereinbarungen. Trotzdem haben diese Städte einen besondern Status innerhalb des Landkreises. Ihnen sind auf ihren Antrag hin die Aufgaben der unteren Denkmalschutzbehörde und die Aufgabe des öffentlichen Personennahverkehr zu übertragen. Darüber hinaus bleiben sie untere Bauaufsichtsbehörden. Die Möglichkeit für diese Städte auch weiterhin Berufsfeuerwehren zu unterhalten bleibt unberührt. Auch im Bereich der Notfallrettung und des Krankentransports bestehen für diese Städte Sonderregelungen.
Verwaltungsreform ist am 1. August 2008 in Kraft getreten
Innenminister Albrecht Buttolo: "Ich bin stolz, dass dieses umfassende Reformwerk nunmehr Wirklichkeit wird. Die Verwaltung in Sachsen wird damit leistungsfähiger und bürgernäher."
Umfangreiche Aufgaben des Staates werden auf die Landkreise und Kreisfreien Städte sowie auf den Kommunalen Sozialverband übertragen. Die verbleibenden staatlichen Aufgaben werden in deutlich weniger Behörden gebündelt. Außerdem werden die Kreise im Freistaat Sachsen neu gegliedert. Die Anzahl der Landkreise reduziert sich von 22 auf 10, die der Kreisfreien Städte von 7 auf 3.
Was ändert sich ab dem 1. August 2008?
Die Verwaltungsreform bringt umfangreiche Zuständigkeitsänderungen und neue Ansprechpartner mit sich.
Details sind auf dieser Portalseite unter Phase 3: In-Kraft-Treten zum 1. August 2008 zu finden.

