Dienstrecht
Das Sächsische Staatsministerium des Innern ist für das Beamtenrecht (ohne Besoldungs- und Versorgungsrecht) und das Personalvertretungsrecht im Freistaat Sachsen zuständig.
Besondere Zuständigkeiten sind im Bereich des Laufbahnrechts für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen als Befähigung für die Beamtenlaufbahnen im Freistaat Sachsen nach der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG zu beachten.
Bewerber mit ausländischen Berufsqualifikationen, die sich auf Stellen bewerben wollen, die die Befähigung für eine Beamtenlaufbahn im Freistaat Sachsen voraussetzen, benötigen eine Anerkennung ihrer Berufsqualifikation als Laufbahnbefähigungnach Abschnitt 5 der Sächsischen Laufbahnverordnung durch das für die jeweilige Laufbahn zuständige Staatsministerium: