Glücksspielwesen
Aktuelles
Im Folgenden finden Sie aktuelle Informationen und Bekanntmachungen zum Thema Glücksspielwesen.
- Umlaufbeschluss der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder vom 8. September 2020 (*.pdf, 96,64 KB)
- Gemeinsame Leitlinien der obersten Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder in Bezug auf Angebote von virtuellen Automatenspielen und Online-Poker vom 30. September 2020 (*.pdf, 95,94 KB)
Öffentliche Glücksspiele und Rechtsgrundlagen
Öffentliche Glücksspiele dürfen im Freistaat Sachsen nur mit Erlaubnis veranstaltet und vermittelt werden. Durch diesen Erlaubnisvorbehalt soll der Jugend- und Spielerschutz gewährleistet, der mit dem Glücksspiel verbundenen Folge- und Begleitkriminalität vorgebeugt sowie die Entstehung der Glücksspiel- und Wettsucht verhindert werden.
Rechtsgrundlagen für das Glücksspielwesen im Freistaat Sachsen sind der Glücksspielstaatsvertrag 2021, das Sächsische Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag und das Sächsische Spielbankengesetz.
Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021)
Sächsisches Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag (SächsGlüStVAG)
Sächsisches Spielbankengesetz (SächsSpielbG)
Lotterien mit besonderem und geringerem Gefährdungspotential
Lotterien mit besonderem Gefährdungspotential dürfen nur vom Freistaat Sachsen veranstaltet werden, während Lotterien mit geringerem Gefährdungspotential mit entsprechender Erlaubnis auch von Privaten veranstaltet werden dürfen. Die Erlaubnis zur Veranstaltung öffentlicher Glücksspiele mit geringerem Gefährdungspotential erteilt grundsätzlich die Landesdirektion Sachsen in ihrer Funktion als obere Glücksspielaufsichtsbehörde; bei landesübergreifend veranstalteten Lotterien mit geringerem Gefährdungspotential ist, wenn alle Länder betroffen sind, das Land Rheinland-Pfalz zuständig. Für die Erteilung der erforderlichen Erlaubnis zur Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten ist das Land Hessen zentral zuständig.
Für die Erteilung der Erlaubnis zur Vermittlung von Glücksspielen in Annahmestellen oder von Sportwetten in Wettvermittlungsstellen ist im Freistaat Sachsen die Landesdirektion Sachsen zuständig. Die Erlaubnis zur gewerblichen Spielvermittlung erteilt das Land Niedersachsen für alle Länder, es sei denn, der gewerbliche Spielvermittler will ausschließlich in Sachsen tätig werden; in diesem Fall ist die Landesdirektion Sachsen zuständig.
Unter im Einzelnen geregelten Voraussetzungen können der Eigenvertrieb und die Vermittlung von Lotterien, die Veranstaltung, Vermittlung und der Eigenvertrieb von Sportwetten und Pferdewetten sowie die Veranstaltung und der Eigenvertrieb von Online-Casinospielen, virtuellen Automatenspielen und Online-Poker auch über das Internet erlaubt werden. Im Übrigen sind das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten.
Spielhallen
Errichtung und Betrieb einer Spielhalle bedürfen unbeschadet sonstiger Genehmigungserfordernisse auch einer Erlaubnis nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021. In Sachsen ist neben der für Spielhallen erforderliche Erlaubnis nach § 33i der Gewerbeordnung auch die Erlaubnis nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 in Verbindung mit § 18a des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag erforderlich.
Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder
Mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 wurde zum 1. Juli 2021 zur Wahrnehmung der Aufgaben der Glücksspielaufsicht insbesondere im Bereich des Internets die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Sachsen-Anhalt errichtet.
Weitere Dokumente zum Glücksspielstaatsvertrag 2021 sind auf deren Homepage unter folgendem Link abrufbar:
Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder
Gemeinsame Geschäftsstelle Glücksspiel
Dokumente zum Glücksspielstaatsvertrag 2021 sind auch auf der Internetseite der beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport angesiedelten Gemeinsamen Geschäftsstelle Glücksspiel unter nachfolgendem Link abrufbar:
Gemeinsame Geschäftsstelle Glücksspiel
Antrag und Ansprechpartner
Den Antrag für eine Einzelgenehmigung für eine öffentliche Lotterie oder Ausspielung sowie die zuständige Stelle und weitere Informationen zu Fristen und Kosten finden Sie online auf Amt24.
Einzelgenehmigung für eine öffentliche Lotterie oder Ausspielung beantragen