Anti-Korruption
Vorbeugung und Bekämpfung von Korruption
Korruption in der öffentlichen Verwaltung untergräbt nicht nur das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Funktionsfähigkeit und Seriosität staatlicher Behörden sowie ihrer Bediensteten, sondern begünstigt auch die Bereicherung Einzelner auf Kosten der Allgemeinheit.
Unter Korruption versteht man den Missbrauch einer amtlichen Funktion zur Erlangung eines persönlichen Vorteils. Auch eine entsprechende Handlung mit Vorteil für Dritte ist davon erfasst. Die Allgemeinheit erleidet hierbei einen mittelbaren oder unmittelbaren Schaden. Mit Korruption ist ebenfalls die Verleitung eines Amtsträgers zu einem solchen Missbrauch gemeint. Korruption ist in der Regel strafbar und zieht daneben weitere Sanktionen für den an der Korruption beteiligten Amtsträger nach sich. Der Freistaat Sachsen wirkt Korruption entgegen!
Hinweis bei Beschwerden allgemeiner Art
Für Ihre Beschwerden allgemeiner Art sowie als allgemeine Anlaufstelle steht Ihnen der Bürgerbeauftragte des Sächsischen Staatsministeriums des Innern unter folgenden Erreichbarkeiten gerne zur Verfügung.
Telefon:0351 564-30444
Telefax: 0351 564-30409
E-Mail: Bürgerbeauftragter
Vorgehensweise bei Korruptionsverdacht
Falls Sie sich mit Ihrem Korruptionsverdacht nicht direkt mit einer Anzeige an die Strafverfolgungsbehörden wenden wollen (zum Beispiel an eine Polizeidienststelle oder an die Online-Wache der Polizei), gibt es die folgenden Möglichkeiten, wie Sie das Sächsische Staatsministerium des Innern über einen Korruptionsverdacht informieren können:
Der Ansprechpartner für Anti-Korruption (AAK) im Sächsischen Staatsministerium des Innern (SMI) nimmt Ihren Hinweis nur entgegen, soweit sich der Korruptionsverdacht auf einen Bediensteten des SMI bezieht. Der Hinweis muss sich auf Tatsachen – nicht nur auf Vermutungen – stützen, damit niemand zu Unrecht belastet wird. Ergibt sich ein konkreter Korruptionsverdacht, wird dieser den Strafverfolgungsbehörden unverzüglich zur Durchführung weiterer Ermittlungen angezeigt.
Erreichbarkeit
Postanschrift:Ansprechpartner für Anti-Korruption
Sächsisches Staatsministerium des Innern
01095 Dresden
E-Mail: AAK@smi.sachsen.de
Einen AAK gibt es auch in jeder Behörde im Geschäftsbereich des SMI. Betrifft Ihr Hinweis auf Korruption einen Bediensteten einer der aufgeführten Behörden, dann wenden Sie sich an den zuständigen AAK der Behörde:
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Polizei Sachsen |
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Hochschule Meißen und Fortbildungszentrum |
Anti-Korruption@hsf.sachsen.de
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Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen |
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Landesdirektion Sachsen |
ansprechpartner.antikorruption@lds.sachsen.de
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Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen |
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Sächsisches Staatsarchiv |
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Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen |
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Übrigens verfügen alle Sächsischen Staatsministerien jeweils über einen eigenen AAK. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Website des jeweiligen Staatsministeriums.
Sie haben auch die Möglichkeit, Ihren Korruptionshinweis am Anti-Korruptions-Telefon, schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen. Das Anti-Korruptions-Telefon ist beim Sächsischen Staatsministerium des Innern in der Stabsstelle Innenrevision zentral für die gesamte Staatsregierung eingerichtet.
Anti-Korruptions-Telefon
Telefon: 0351 8032925
Ist das Anti-Korruptions-Telefon einmal nicht besetzt, können Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen.
Schriftliche Hinweise
Postanschrift:Sächsisches Staatsministerium des Innern
Stabsstelle Innenrevision
Anti-Korruptions-Telefon
01095 Dresden
E-Mail: AAK@smi.sachsen.de
Die Innenrevision bearbeitet den Vorgang in der Regel nicht selbst. Es können andere Stellen innerhalb des SMI einbezogen oder beauftragt werden, die organisatorisch und fachlich betroffen sind. Handelt es sich um fachliche Belange im Geschäftsbereich eines anderen Sächsischen Staatsministeriums, wird Ihr Hinweis zuständigkeitshalber dorthin weitergeleitet. Dafür benötigen wir Ihre Einwilligung nach den datenschutzrechtlichen Regelungen. Bitte beachten Sie die nachfolgende Information zum Datenschutz.
Ergibt sich ein konkreter Korruptionsverdacht, so sind die Strafverfolgungsbehörden zuständig und werden von uns unverzüglich informiert.
Information zum Datenschutz
Sie können uns Ihren Hinweis namentlich oder auch anonym mitteilen. Bei einem anonymen Hinweis kommen datenschutzrechtliche Bestimmungen nicht zur Anwendung, da in diesem Fall keine personenbezogenen Daten verarbeitet werden.
Möchten Sie sich namentlich äußern, ist für die Bearbeitung Ihres Anliegens nach den datenschutzrechtlichen Vorschriften im Fall der erforderlichen Weiterleitung Ihres Anliegens an eine andere Behörde Ihre Einwilligung nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a der Datenschutz-Grundverordnung erforderlich. Bitte berücksichtigen Sie dazu auch unsere datenschutzrechtlichen Hinweise. Ohne Ihre Einwilligung, für die wir Ihnen dann im konkreten Fall ein entsprechendes Formular zusenden, ist eine weitere Bearbeitung nicht möglich.
Stellt sich aufgrund des Hinweises ein konkreter Korruptionsverdacht heraus, sind die Strafverfolgungsbehörden für die weiteren Ermittlungen zuständig. Wir geben dann Ihre personenbezogenen Daten an die Strafverfolgungsbehörden weiter.
Bedenken Sie, dass nicht nur Ihnen als Hinweisgeber, sondern auch dem Verdächtigten Informationsrechte nach der Datenschutz-Grundverordnung zustehen. Es wird jedoch von einer Information der betroffenen Person abgesehen, soweit und solange dies zur Verfolgung von Straftaten notwendig ist.