Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Verleihung der sonstigen Bezeichnung »Hochschulstadt« an die Stadt Glauchau
Vom 2. Oktober 2025
Das Staatsministerium des Innern verleiht der Stadt Glauchau mit Wirkung vom 13. Oktober 2025 die sonstige Bezeichnung »Hochschulstadt« gemäß § 5 Absatz 3 Satz 2 der Sächsischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), die zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 27. Juni 2025 (SächsGVBl. S. 285) geändert worden ist.
Dresden, den 2. Oktober 2025
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Jörg Weihe
Referatsleiter