Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Verleihung der sonstigen Bezeichnung »Hochschulstadt« an die Stadt Plauen
Vom 7. April 2025
Das Staatsministerium des Innern verleiht der Stadt Plauen mit Wirkung vom 14. April 2025 die sonstige Bezeichnung „Hochschulstadt“ gemäß § 5 Absatz 3 Satz 2 der Sächsischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Mai 2024 (SächsGVBl. S. 500) geändert worden ist.
Dresden, den 7. April 2024
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Jörg Weihe
Referatsleiter