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Geschichte

Entstehung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern

Bis 1830 musste man sich die Regierung Sachsens wie folgt vorstellen: Oberste Behörden der Landesverwaltung waren u.a. das Geheime Kabinett, der Geheime Rat und das Geheime Finanzkollegium. Rechtsstaatliche Grundsätze – so wie wir sie heute kennen – gab es in der Verwaltung nicht. Höhere Verwaltungsposten wurden regelmäßig, unabhängig von der Leistung, an Adlige vergeben – Bürgerliche hatten häufig das Nachsehen.

Mit der Staatsreform von 1831/32 begann auch in Sachsen das Zeitalter der konstitutionellen Monarchie und damit die Geschichte des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, das am 1. Dezember 1831 – damals allerdings noch als Königliches Staatsministerium des Innern – eingerichtet wurde. Wenige Monate zuvor bekam das Königreich Sachsen erstmals eine Verfassung.

Auf Grundlage von § 41 der Verfassung und der »Verordnung über die Einrichtung der Ministerial-Departements und die darauf Bezug habenden provisorischen Vorkehrungen betreffend vom 7. November 1831« wurden das Geheime Kabinett und der Geheime Rat aufgelöst und sechs Ressortministerien mit klar voneinander abgegrenzten Aufgabengebieten geschaffen. Es entstanden Ministerien für Justiz, Finanzen, Inneres, Krieg, Kultus, öffentlichen Unterricht sowie auswärtige Angelegenheiten. Sie nahmen am 1. Dezember 1831 ihre Tätigkeit auf. Erster Minister des Königlichen Staatsministeriums des Innern wurde Bernhard August von Lindenau, der maßgeblich an der Umgestaltung des Staates mitwirkte und das Amt von 1831 bis 1834 ausübte. »Gleiche Rechte, gleiche Pflichten..., das möge das Losungswort sein. Zu den Staatsämtern solle jeder nach seiner Tüchtigkeit zugelassen werden.«

Obwohl die neue Staatsordnung die Gleichberechtigung von Adel und Bürgertum vorsah, wurden auch nach 1831 noch bis 1918 nach wie vor Adlige bei der Vergabe der höchsten Staatsämter, z. B. für das Amt des Innenministers, bevorzugt.

Zwischen 1831 und 1933 haben in Sachsen insgesamt 26 Innenminister gedient, davon waren drei Minister länger als zehn Jahre in ihrem Amt. Hermann von Nostitz-Wallwitz (1866–1891) schaffte es sogar, 25 Jahre im Amt zu bleiben.

Nachdem die DDR-Volkskammer am 23. Juli 1952 das »Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR« beschlossen hatte, existierte das Land Sachsen als politische Einheit nicht mehr. Das Sächsische Staatsministerium des Innern wurde aufgelöst.

Nach der Neugründung des Freistaates Sachsen am 3. Oktober 1990 auf der Albrechtsburg in Meißen und den Landtagswahlen am 14. Oktober 1990 wurde am 8. November 1990 mit der Vereidigung des Innenministers Dr. Rudolf Krause das Sächsische Staatsministerium des Innern wieder errichtet.

Insgesamt 66 Innenminister gab es seit jeher in Sachsen. Der erste Minister des Königlichen Staatsministeriums des Innern war Bernhard August Freiherr von Lindenau, der maßgeblich an der sächsischen Verfassung von 1831 mitgewirkt hat. Seinen Namen trägt auch der Platz vor dem Sächsischen Landtag. Aktueller Staatsminister des Innern ist seit dem 25. April 2022 Armin Schuster.

Aufgaben im Wandel der Zeit

Nach der Gründung 1831

Die Aufgabenbereiche des Königlichen Staatsministeriums des Innern waren breit gefächert und umfassten folgende Bereiche:

  • Grenz- und Hoheitssachen,
  • Land- und Kreistagsangelegenheiten,
  • Kommunalaufsicht sowie
  • Polizeiangelegenheiten.

Die Polizeiangelegenheiten erstreckten sich damals nicht nur auf die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, sondern erfassten auch Bereiche wie die Medizinalverwaltung, die Armenversorgung oder die Aufsicht über mildtätige Stiftungen. Hinzu kamen u.a. die Beaufsichtigung der Wirtschaft, die Brandversicherungsangelegenheiten, die Kommunalgarden, die Straf- und Krankenversorgungsanstalten, die Angelegenheiten der jüdischen Bevölkerung sowie die Aufsicht über die Dresdner königlichen Sammlungen für Kunst und Wissenschaften.

Die weitere Entwicklung des Königlichen Staatsministeriums des Innern war zum einen von der rasanten industriellen Entwicklung Sachsens und zum anderen vom Ausbau des Wohlfahrts- und Verwaltungsstaates geprägt.

Im Verlauf des 19. Jahrhunderts kam als neuer Geschäftsbereich beispielsweise die Aufsicht über das Verkehrswesen hinzu, die sich auf den stark wachsenden Eisenbahnverkehr, die Schifffahrt, den Kraftverkehr sowie das Fernsprechwesen bezog.

Nach dem Ersten Weltkrieg

Nach Ende des ersten Weltkrieges wurden größere Geschäftsbereiche aus der Kompetenz des Innenministeriums herausgelöst und neuen Ministerien bzw. Behörden unterstellt.

Die Aufsicht über Industrie, Handel, Gewerbe und Landwirtschaft sowie über Lebensmittel ging 1919 auf das neugebildete Wirtschaftsministerium über. Das Innenministerium gab zudem Kompetenzen an das zur gleichen Zeit entstandene Arbeitsministerium ab. Anfang der zwanziger Jahre erhielten die Landespolizei- bzw. Staatspolizeiverwaltungen zudem eine vom Innenministerium weitgehend unabhängige Stellung.

Nach 1933

Durch die Gesetze über die Gleichschaltung der Länder mit dem Reich wurden die Landesregierungen faktisch beseitigt, während die von Hitler eingesetzten Reichsstatthalter die Macht in ihren Händen konzentrierten. 1933 musste das Innenministerium wichtige politische Angelegenheiten der Staatskanzlei und vor allem dem Reichsstatthalter Martin Mutschmann (»Führer der sächsischen Landesregierung«) übertragen. Mutschmann unterstand der Dienstaufsicht des Reichsministers des Innern, Karl Fritsch. Im Zuge der weiteren Gleichschaltung wurde das Innenministerium am 23. Juli 1943 als Abteilung I-III in die Staatskanzlei eingegliedert.

Nach dem Zweiten Weltkrieg 1945

Nachdem der Zweite Weltkrieg beendet war, wurde Sachsen in die sowjetische Besatzungszone (SBZ) einbezogen. Am 20. Oktober 1946 wurde der Sächsische Landtag unter Einfluss der sowjetischen Besatzungsmacht gewählt. Anschließend wurde am 11. Dezember 1946 eine Landesregierung gebildet, die auch über ein Innenministerium verfügte.

Vor allem mit der Konstituierung der Regierung der DDR 1949 erfolgte jedoch eine erneute Zentralisierung. Die sächsische Landesregierung musste wie die übrigen Länderregierungen der SBZ Kompetenzen abtreten. Mit dem »Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR« vom 23. Juli 1952 beschloss die Volkskammer der DDR die Auflösung des Sächsischen Landtages. Damit existierte das Land Sachsen, seit 1000 Jahren historisch gewachsen, als politische Einheit nicht mehr. Stattdessen wurden die Bezirke Dresden, Leipzig und Chemnitz (seit 1953 Karl-Marx-Stadt) eingerichtet. Die Innenministerien der Länder – und damit auch das Sächsische Innenministerium – wurden 1952 aufgelöst. Die Abteilungen für Innere Angelegenheiten der Räte der Bezirke wurden die Nachfolgeeinrichtungen der Innenministerien.

Seit 1990

Die politische Wende von 1989 brachte auch eine Änderung der Regierungsform mit sich. Das Land Sachsen wurde am 3. Oktober 1990 auf der Albrechtsburg Meißen neu begründet. Am 14. Oktober 1990 fand nach über 40 Jahren erstmals wieder eine Landtagswahl statt, in deren Anschluss sich der Sächsische Landtag neu konstituierte. Es wurden wieder Fachministerien, darunter auch das Sächsische Staatsministerium des Innern, eingerichtet. Dr. Rudolf Krause wurde der erste sächsische Staatsminister des Innern nach der Wende. Seit April 2022 ist Armin Schuster sächsischer Staatsminister des Innern.

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Dr. Thomas de Maizière (2004 - 2005)

Dr. Thomas de Maziere
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Dr. Albrecht Buttolo (2005 - 2009)

Dr. Albrecht Buttolo
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Markus Ulbig (2009 - 2017)

Markus Ulbig
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Prof. Dr. Roland Wöller (2017 - 2022)

Prof. Dr. Roland Wöller
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Armin Schuster (seit 2022)

Armin Schuster

Übersicht der sächsischen Innenminister

Die sächsischen Innenminister im Überblick
Zeitspanne / Amt Name
Armin Schuster seit 2022 Innenminister
Prof. Dr. Roland Wöller 2017-2022 Innenminister
Markus Ulbig 2009-2017 Innenminister
Dr. Albrecht Buttolo 2005-2009 Innenminister
Dr. Thomas de Maizière 2004-2005 Innenminister
Horst Rasch 2002-2004 Innenminister
Klaus Hardraht 1995-2002 Innenminister
Heinz Eggert 1991-1995 Innenminister
Dr. Rudolf Krause 1990-1991 Innenminister
Artur Hofmann 1949-1952 Innenminister
Wilhelm Zaisser 1948-1949 Innenminister
Dr. Kurt Fischer 1945-1948 Innenminister
Dr. rer. pol. Karl Fritsch 1933-1943 Innenminister
Manfred Freiherr von Killinger 1933 Innenminister
Friedrich Wilhelm Richter 1929-1933 Innenminister
Dr. iur. Hans Willibalt Apelt 1927-1929 Innenminister
Dr. iur. Julius Dehne 1927 Innenminister
Max Wilhelm Müller 1924-1927 Innenminister
Hermann Liebmann 1923-1924 Innenminister
Dr. ing. e.h. Hermann Schmitt 1923-1924 Innenminister (als Reichskommissar)
Robert Richard Lipinski 1920-1923 Innenminister
Otto Kühn 1920 Innenminister
Karl Otto Uhlig 1919-1920 Innenminister
Dr. phil. Georg Gradnauer 1919 Innenminister
Robert Richard Lipinski 1918-1919 Innenminister
Dr. iur. Dr. med. vet. h.c. Walter Franz Koch 1918 Innenminister
Christoph Johann Friedrich Graf Vitzthum von Eckstädt 1909-1918 Innenminister und Minister der Auswärtigen Angelegenheiten
Dr. iur. Karl Adolf Philipp Wilhelm Graf von Hohenthal und Bergen 1906-1909 Innenminister und Minister der Auswärtigen Angelegenheiten
Karl Georg Levin von Metzsch-Reichenbach 1891-1906 Innenminister
Hermann von Nostitz-Wallwitz 1866-1891 Innenminister
Friedrich Ferdinand Freiherr von Beust (ab 1868: Graf) 1852-1866 Innenminister und Minister der Auswärtigen Angelegenheiten
Richard Freiherr von Friesen 1849-1852 Innenminister
Dr. med. Dr. phil. Albert Christian Weinlig 1849 Innenminister
Martin Gotthard Oberländer 1848-1849 Innenminister
Dr. iur. Carl Ludwig Heinrich Freiherr von der Pfordten 1848 zunächst Innenminister und Außenminister
Dr. iur. Dr. theol. Johann Paul Freiherr von Falkenstein 1844-1848 Innenminister
Eduard Gottlob von Nostitz und Jänckendorf 1836-1844 Innenminister
Hans Georg von Carlowitz 1834-1836 Innenminister
Bernhard August von Lindenau 1831-1834 Innenminister

 

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