20.04.2026

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Verleihung der sonstigen Bezeichnung »Erholungsort« an die Gemeinde Muldenhammer

Vom 20. April 2026

Das Staatsministerium des Innern verleiht der Gemeinde Muldenhammer mit Wirkung vom 4. Mai 2026 die sonstige Bezeichnung »Erholungsort« gemäß § 5 Absatz 3 Satz 2 der Sächsischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), die zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 27. Juni 2025 (SächsGVBl. S. 285) geändert worden ist.

Dresden, den 23. April 2026

Sächsisches Staatsministerium des Innern
Jörg Weihe
Referatsleiter

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