31.05.2026

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Verleihung der sonstigen Bezeichnung »Erholungsort« für die Gemeindeteile Cunewalde, Halbau und Schönberg der Gemeinde Cunewalde

Vom 31. Mai 2026

Das Staatsministerium des Innern verleiht der Gemeinde Cunewalde für die Gemeindeteile Cunewalde, Halbau und Schönberg mit Wirkung vom 31. Mai 2026 die sonstige Bezeichnung »Erholungsort« gemäß § 5 Absatz 3 Satz 2 der Sächsischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), die zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 27. Juni 2025 (SächsGVBl. S. 285) geändert worden ist.

Dresden, den 1. Juni 2026

Sächsisches Staatsministerium des Innern
Jörg Weihe
Referatsleiter

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