07.03.2024

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Verleihung der sonstigen Bezeichnung »Erholungsort« für die Gemeindeteile Eschenbach, Kottenheide und Schöneck/Vogtl. der Stadt Schöneck/Vogtl.

Vom 7. März 2024

Das Staatsministerium des Innern verleiht der Stadt Schöneck/Vogtl. für die Gemeindeteile Eschenbach, Kottenheide und Schöneck/Vogtl. mit Wirkung vom 13. März 2024 die sonstige Bezeichnung »Erholungsort« gemäß § 5 Absatz 3 Satz 2 der Sächsischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 28. November 2023 (SächsGVBl. S. 870) geändert worden ist.

Dresden, den 7. März 2024

Sächsisches Staatsministerium des Innern
Jörg Weihe
Referatsleiter

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