Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Verleihung der sonstigen Bezeichnung »Mineral- und Moorheilbad« für die Gemeindeteile Bad Elster und Sohl der Stadt Bad Elster
Vom 7. März 2024
Das Staatsministerium des Innern verleiht der Stadt Bad Elster für die Gemeindeteile Bad Elster und Sohl mit Wirkung vom 13. März 2024 die sonstige Bezeichnung »Mineral- und Moorheilbad« gemäß § 5 Absatz 3 Satz 2 der Sächsischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 28. November 2023 (SächsGVBl. S. 870) geändert worden ist.
Dresden, den 7. März 2024
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Jörg Weihe
Referatsleiter