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Koordinierungsstelle Extremismusprävention und -bekämpfung

Aufgaben

Zum 1. September 2020 wurde im Sächsischen Staatsministerium des Innern die Koordinierungsstelle für Extremismusprävention und -bekämpfung (KostEx) u. a. mit dem Ziel eingerichtet, einen halbjährlichen Lagebericht zum IST-Stand sowie zu Entwicklungen und Tendenzen in Bezug auf Extremismus im öffentlichen Dienst seit dem Jahr 2017 für den Geschäftsbereich des SMI zu erstellen und auf dessen Grundlage Handlungsempfehlungen zu entwickeln.

Darüber hinaus ist die KostEx Ansprechpartner für alle Behörden und Bediensteten im Geschäftsbereich bei Fragen, Anregungen und Hinweisen.

Lageberichte der KostEx

Halbjährlich veröffentlicht die KostEx ihren Lagebericht zum Ist-Stand sowie zu Entwicklungen und Tendenzen in Bezug auf Extremismus im öffentlichen Dienst für den gesamten Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministerium des Innern mit seinen aktuell ca. 18.000 Bediensteten, davon ca. 15.500 bei der Polizei Sachsen.

Fälle mit extremistischem Bezug im Sinne des Lageberichts der KostEx sind Verhaltensweisen von Bediensteten, die aufgrund ihrer Nähe zu extremistischen Ideologieelementen den Verdacht einer Dienstpflichtverletzung begründen und wegen derer eine Prüfung dienst- oder arbeitsrechtlicher Maßnahmen oder Verfahren eingeleitet wurde. Typische extremistische Ideologieelemente sind bspw. Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus, Verharmlosung oder Verherrlichung des historischen Nationalsozialismus und dessen Repräsentanten, Leugnung des Holocaust sowie Leugnung oder Ablehnung der Existenz der Bundesrepublik Deutschland, ihrer Institutionen und ihres Rechtssystems. Berücksichtigt werden alle Phämomenbereiche von Extremismus, da von allen Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung ausgehen.

Fünfter Lagebericht der KostEx

Im zweiten Halbjahr 2022 hat die KostEx vier neue Sachverhalte mit extremistischem Bezug erfasst, die eine Prüfung dienst- oder arbeitsrechtlicher Maßnahmen zur Folge haben. Die vier Sachverhalte beziehen sich auf vier Personen, ausschließlich Bedienstete der sächsischen Polizei, und standen im Zusammenhang mit verfassungsschutzrelevanter Delegitimierung des Staates (2x) und fehlender Distanz zu rechtsextremistischem Gedankengut. Ein Sachverhalt hatte Bezug zu Rassismus und Ausländerfeindlichkeit.

Im gesamten Jahr 2022 sind zwölf Sachverhalte mit extremistischem Bezug bekannt geworden, die zur Einleitung einer Prüfung dienst- oder arbeitsrechtlicher Maßnahmen führten. Bei acht der zwölf Sachverhalte gab es auch einen Bezug zur Corona-Pandemie. Die Hälfte der neuen Verdachtsfälle in 2022 stand im Zusammenhang mit Beiträgen oder Äußerungen in den sozialen Medien. Seit dem 1. Januar 2017 – von da an erfasst die KostEx Fälle mit extremistischem Bezug – liegen insgesamt 66 Sachverhalte vor. Da von einem Sachverhalt auch mehrere Personen betroffen sein können, resultierten aus den 66 Sachverhalten insgesamt 71 Prüffälle. Von diesen wurden mittlerweile 40 Verfahren abgeschlossen – u. a. folgten sechs Entlassungen kraft Gesetzes bzw. durch Verwaltungsakt (Beamte auf Widerruf), vier Geldbußen, drei Verweise und zwei Kürzungen der Dienstbezüge. Bis zum Abschluss der jeweiligen Verfahren handelt es sich immer um Verdachtsfälle.

Hinweise zu extremistischen Netzwerken gibt es bislang weiterhin nicht.

Lageberichte

Kommentar

Porträt des Staatsministers
© SMI | Christoph Reichelt

Ich möchte auch betonen, dass von 15.500 Polizeibediensteten über 99 Prozent mit beiden Beinen fest auf dem Boden unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen.

Innenminister Armin Schuster
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