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Periodischer Sicherheitsbericht

Die Geschäftsstelle PSB

Mit dem Periodischen Sicherheitsbericht (PSB) informiert die Sächsische Staatsregierung das Parlament und die Öffentlichkeit umfassend über die Sicherheitslage im Freistaat Sachsen. Der PSB geht auf eine Vereinbarung der Koalitionspartner der 7. Legislaturperiode zurück und wird in der 8. Legislaturperiode weitergeführt. Zur Erarbeitung dieses Berichts wurde eine gemeinsame Geschäftsstelle (GS-PSB) des Sächsischen Staatsministeriums des Innern und des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz eingerichtet, welche mit insgesamt vier Bediensteten besetzt ist, die ein interdisziplinäres Team aus den Bereichen Kriminologie, Soziologie und Rechtswissenschaft bilden. Die GS-PSB übernimmt eine zentrale Rolle als Schnittstelle zwischen den zwei Staatsministerien und ist im Wesentlichen für die Zusammenführung, Bewertung und Koordination der Daten und Zuarbeiten verantwortlich, die in den PSB einfließen.

Die in Kriminal- und Strafrechtspflegestatistiken vorherrschende tat- und täterorientierte Betrachtung wird im PSB durch Opferdaten sowie durch Erkenntnisse zur »gefühlten Kriminalität«, insbesondere der Kriminalitätsfurcht, ergänzt. Hierbei fließen Ergebnisse wissenschaftlicher Bevölkerungsstudien sowie bundes- und länderspezifische Dunkelfelduntersuchungen in die Berichtserstellung mit ein. Der PSB beleuchtet jedoch nicht nur die objektive und subjektive Seite der Kriminalität, sondern berücksichtigt auch Reaktionen staatlicher und nichtstaatlicher Akteure. So werden Maßnahmen und Konzepte – sowohl präventiver als auch repressiver Art – zur Vorbeugung oder Reduzierung ausgewählter Kriminalitätsphänomene aufgezeigt.

Mit diesem umfassenden Ansatz geht der PSB über die jährliche PKS hinaus. Der PSB ist breiter angelegt, analysiert komplexer und dient der strategischen Bewertung.

Berichte

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