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Landtagswahlen

Alle fünf Jahre wird im Freistaat Sachsen der Sächsische Landtag als Vertretung des Volkes gewählt. Er übt die gesetzgebende Gewalt im Freistaat aus, überwacht die Ausübung der vollziehenden Gewalt durch die Verwaltung und ist Stätte der politischen Willensbildung (Artikel 39 Absatz 2 Sächsische Verfassung).

Der Sächsische Landtag besteht in der Regel aus 120 Abgeordneten. Von ihnen werden 60 Abgeordnete nach Kreiswahlvorschlägen in den Wahlkreisen, die übrigen nach Landeslisten gewählt. Das Wahlverfahren verbindet die Persönlichkeitswahl mit den Grundsätzen der Verhältniswahl. Der Wähler kann daher mit einer Direktstimme einen Wahlkreisabgeordneten und mit einer Listenstimme eine Partei wählen. Maßgeblich für die Sitzverteilung im Sächsischen Landtag ist die Listenstimme.

Wahlberechtigt sind im Freistaat Sachsen lebende Deutsche, die am Wahltag

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten hier ihre Hauptwohnung haben oder – sofern sie auch in einem anderen Bundesland keine Wohnung haben – sich im Freistaat Sachsen gewöhnlich aufhalten und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.

Für die Ausübung des Wahlrechts ist es erforderlich, in das Wählerverzeichnis eingetragen zu sein oder einen Wahlschein zu haben. Das Wählerverzeichnis wird von den Gemeinden auf der Grundlage des Einwohnermelderegisters vor jeder Wahl erstellt.

Die rechtlichen Grundlagen für die Durchführung der Landtagswahlen sind das Gesetz über die Wahlen zum Sächsischen Landtag und die Landeswahlordnung. Oberstes Wahlorgan für die Vorbereitung und Durchführung der Landtagswahl ist der Landeswahlleiter. Für jeden Wahlkreis beruft das Staatsministerium des Innern einen Kreiswahlleiter. Darüber hinaus wirken bei jeder Landtagswahl zahlreiche Wahlberechtigte ehrenamtlich mit, insbesondere in den Wahlvorständen, vor denen am Wahltag die Stimmen abgegeben und von denen die Stimmen ausgezählt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Landeswahlleitung:

Landtagswahlen

Für die Vorbereitung und Durchführung der Landtagswahlen gelten folgende Vorschriften:

Landeswahlordnung

Sächsisches Wahlgesetz

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